Fachfragen bei Baustoffe.de
astra-ritchy fragt am 24.12.2008:
Guten Tag
Hätte eine Frage bezüglich bei Gewährleistungübergang.
Wie in meinen Fall!
Ich selbst war vor Ort die Ausführende Trockenbaufirma mit Spachtelarbeiten die durch den Bauherrn per Werksvertrag dazu berechtigt wurde.
Nach vollbrachter arbeit wurde mit dem Kunden die Abnahme der gesamten Decken und Wände durchgeführt. Hierbei wurden keinerlei Mängel festgestellt!
Weder bei den Trockenbauarbeiten noch bei den Spachtelarbeiten.
Die Spachtelarbeiten waren in Q2 ausgeschrieben die so auch ausgeführt wurden.
Wie schon geschrieben hat der Kunde und auch ich selbst keine Mängel der Spachtelarbeiten feststellen können.
Es erfolgte auch die Fristgerechte Zahlung durch den Bauherrn.
Jetzt wo ich dachte die Baustelle könnte ich in den Ordner geben, meldete sich die Bauherrin und sagte das der Maler in keinster Weise mit der Arbeit zufrieden sei. Der Maler ging sogar soweit mich vor der Bauherrschaft schlecht zu machen, und meine arbeit in frage zu stellen.
Der Maler hatte bis dahin bereits die Decken schon 2 mal gestrichen um in nachhinein festzustellen das auf ca. 400m2 3 kleine stellen sind wo die Querfuge ein wenig zu sehen ist. Natürlich nicht bei Tageslicht auch nicht wie es bei der Montage und Verspachtelung vorherrschenden Baulichts sondern jetzt wo die Deckenleuchten montiert sind.
Meine Frage ist jetzt kann die Bauherrin von mir verlangen die Decke komplett neu und vor allem kostenlos nochmals zu spachteln?
Gewährleistungsanspruch hin oder her aber in der Q2 steht ganz klar die Verspachtelung Q2 enspricht der Standartverspachtelung und üblichen Anforderung an Wand u. Deckenflächen das Abzeichnungen bei Einwirkung von Streiflicht nicht auszuschliesen sind.
Wer muss jetzt für die Spachtelarbeiten haften? Ich als ausführende Firma obwohl eine Abnahme ohne Mängel besteht oder der Maler der laut seiner Aussage schon vor dem Beginn der Malerarbeiten gesehen hat das die Decke schlecht gespachtelt sei und trotzdem einen 2maligen Anstrich angebracht hat?
Würde mich sehr freuen wenn mir dabei geholfen werden könnte.
Schliesslich geht es ja um meine Ehre als Trockenbauer und auch um Geld
Mfg astr-ricthy
Hätte eine Frage bezüglich bei Gewährleistungübergang.
Wie in meinen Fall!
Ich selbst war vor Ort die Ausführende Trockenbaufirma mit Spachtelarbeiten die durch den Bauherrn per Werksvertrag dazu berechtigt wurde.
Nach vollbrachter arbeit wurde mit dem Kunden die Abnahme der gesamten Decken und Wände durchgeführt. Hierbei wurden keinerlei Mängel festgestellt!
Weder bei den Trockenbauarbeiten noch bei den Spachtelarbeiten.
Die Spachtelarbeiten waren in Q2 ausgeschrieben die so auch ausgeführt wurden.
Wie schon geschrieben hat der Kunde und auch ich selbst keine Mängel der Spachtelarbeiten feststellen können.
Es erfolgte auch die Fristgerechte Zahlung durch den Bauherrn.
Jetzt wo ich dachte die Baustelle könnte ich in den Ordner geben, meldete sich die Bauherrin und sagte das der Maler in keinster Weise mit der Arbeit zufrieden sei. Der Maler ging sogar soweit mich vor der Bauherrschaft schlecht zu machen, und meine arbeit in frage zu stellen.
Der Maler hatte bis dahin bereits die Decken schon 2 mal gestrichen um in nachhinein festzustellen das auf ca. 400m2 3 kleine stellen sind wo die Querfuge ein wenig zu sehen ist. Natürlich nicht bei Tageslicht auch nicht wie es bei der Montage und Verspachtelung vorherrschenden Baulichts sondern jetzt wo die Deckenleuchten montiert sind.
Meine Frage ist jetzt kann die Bauherrin von mir verlangen die Decke komplett neu und vor allem kostenlos nochmals zu spachteln?
Gewährleistungsanspruch hin oder her aber in der Q2 steht ganz klar die Verspachtelung Q2 enspricht der Standartverspachtelung und üblichen Anforderung an Wand u. Deckenflächen das Abzeichnungen bei Einwirkung von Streiflicht nicht auszuschliesen sind.
Wer muss jetzt für die Spachtelarbeiten haften? Ich als ausführende Firma obwohl eine Abnahme ohne Mängel besteht oder der Maler der laut seiner Aussage schon vor dem Beginn der Malerarbeiten gesehen hat das die Decke schlecht gespachtelt sei und trotzdem einen 2maligen Anstrich angebracht hat?
Würde mich sehr freuen wenn mir dabei geholfen werden könnte.
Schliesslich geht es ja um meine Ehre als Trockenbauer und auch um Geld
Mfg astr-ricthy
2 Antwort(en), letzte am 29.12.2008:
Hallo. Mit einer Rechtsberatung im VOB/BGB Bereich bin ich Momentan etwas überfordert. Wenn noch weiter gestritten wird: Gutachter hinzuziehen. Mir ist allerdings völlig unverständlich, warum der Maler überhaupt mit seiner Arbeit anfängt, wenn der die `Fehler` gesehen hat! Bei einer abgenommenen Sache und einem folgenden Fachmann, der einen Fehler bemerkt, würde ich sagen, das der Maler hätte Bedenken äußern müssen! Hier gibt es einen Text dazu (Prüfen von Untergründen): www.lackierer.de/informationen/pruefen_von_untergruenden/
astra-ritchy
schreibt am 29.12.2008:
Bedanke mich für die Antwort. Habe inzwischen etwas hilfreiches $ 4 Nr.3 VOB/B gefunden. Werde es diesem Maler so richtig zeigen. Verstehe nicht wie ein Handwerkskollege auf anderen ihrer Tasche leben kann? Trotzdem Danke

